(2) Grundlagen der Berichterstattung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie nach den ergänzend anzuwendenden Vorschriften des § 315e HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Aufstellung erfolgte in der Berichtswährung Euro. Die im Konzernabschluss dargestellten Werte wurden kaufmännisch gerundet. Dies kann dazu führen, dass sich einzelne Werte nicht zu den dargestellten Summen addieren lassen.
Die Geschäftsleitung der Merck KGaA hat den vorliegenden Konzernabschluss am 14. Februar 2023 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er ihn billigt.
Die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 Aktiengesetz (Entsprechenserklärung) wurde abgegeben und kann unter https://www.merckgroup.com/de/investors/corporate-governance/reports.html eingesehen werden.
Eine Darstellung der im Konzernabschluss angewandten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in den nachfolgenden Anmerkungen und ist dort jeweils kenntlich gemacht.
Erstmals im Geschäftsjahr 2022 anzuwendende Änderungen von Standards
Standard/ |
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Titel |
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Zeitpunkt der Veröffentlichung |
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Zeitpunkt der Aufnahme in |
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Auswirkungen auf den Konzernabschluss |
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Änderungen an IAS 16 |
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Property, Plant and Equipment — Proceeds before Intended Use |
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14.05.2020 |
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28.06.2021 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
Änderungen an IAS 37 |
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Onerous Contracts — Cost of Fulfilling a Contract |
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14.05.2020 |
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28.06.2021 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
Änderungen an IFRS 3 |
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Reference to the Conceptual Framework |
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14.05.2020 |
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28.06.2021 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
Änderungen an IFRS 16 |
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Covid-19-Related Rent Concessions beyond 30 June 2021 |
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31.03.2021 |
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30.08.2021 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
Jährliche Verbesserungen an den IFRS |
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Annual Improvements to IFRS Standards 2018–2020 |
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14.05.2020 |
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28.06.2021 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
Erstmals ab dem Geschäftsjahr 2023 anzuwendende Standards und Änderungen von Standards
Standard/ |
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Titel |
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Zeitpunkt der Veröffentlichung |
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Zeitpunkt der Aufnahme in EU-Recht |
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Geforderter Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung1 |
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Erwartete Auswirkungen auf den Konzernabschluss |
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Änderungen an IAS 1 |
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Disclosure of Accounting Policies |
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12.02.2021 |
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02.03.2022 |
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01.01.2023 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
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Änderungen an IAS 8 |
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Definition of Accounting Estimates |
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12.02.2021 |
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02.03.2022 |
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01.01.2023 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
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Änderungen an IAS 12 |
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Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction |
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07.05.2021 |
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11.08.2022 |
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01.01.2023 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
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IFRS 17; |
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IFRS 17 Insurance Contracts; Amendments to IFRS 17; Initial Application of IFRS 17 and IFRS 9 — Comparative Information |
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18.05.2017 |
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19.11.2021 |
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01.01.2023 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
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Veröffentlichte, aber noch nicht von der Europäischen Union anerkannte Regelungen
Standard/Interpretation |
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Titel |
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Zeitpunkt der Veröffentlichung |
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Voraussichtlicher Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung |
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Erwartete Auswirkungen auf den Konzernabschluss |
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Änderungen an IAS 1 |
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Classification of Liabilities as Current or Non-current; Classification of Liabilities as Current or Non-Current — Deferral of Effective Date |
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23.01.2020 |
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01.01.2024 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
Änderungen an IAS 1 |
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Non-current Liabilities with Covenants |
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31.10.2022 |
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01.01.2024 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
Änderungen an IFRS 16 |
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Lease Liability in a Sale and Leaseback |
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22.09.2022 |
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01.01.2024 |
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Keine wesentlichen Auswirkungen |
Auswirkungen aus der Einführung einer globalen Mindeststeuer der OECD (Pillar II)
Die Kommission der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2022 eine Richtlinie zur Umsetzung der international abgestimmten Mindeststeuer in den Mitgliedsstaaten verabschiedet. Die Umsetzungen in lokales Recht der Staaten, in denen Merck aktiv ist, stehen noch aus. Die aktuellen Gesetzesentwicklungen und die Auswirkungen in den betroffenen Staaten werden durch Merck kontinuierlich analysiert. Aufgrund der nicht vollständig geklärten Umsetzung können die finanziellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich beziffert werden.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Währungsumrechnung
Funktionale Währung
Die Tochtergesellschaften der Merck KGaA betreiben ihr Geschäft überwiegend selbstständig, sodass die funktionale Währung in der Regel der jeweiligen Landeswährung entspricht.
Insbesondere im Unternehmensbereich Electronics gibt es jedoch einige Tochtergesellschaften, die abweichend von der Landeswährung den US-Dollar als funktionale Währung haben.
Transaktionen in nicht funktionaler Währung
Bei der Erstellung der Abschlüsse der konsolidierten Gesellschaften erfolgt die Umrechnung derjenigen Geschäftsvorfälle, die in anderen Währungen als der funktionalen Währung abgewickelt werden, mit dem Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls.
Umrechnung von Abschlüssen in die Berichtswährung Euro
Bei der Umrechnung der Abschlüsse konsolidierter Gesellschaften, die nicht den Euro als funktionale Währung verwenden, werden die Vermögenswerte und Schulden zu Stichtagskursen sowie die Aufwendungen und Erträge zu Monatsdurchschnittskursen in die Berichtswährung Euro umgerechnet. Die sich während der Konzernzugehörigkeit aus der Umrechnung ergebenden Unterschiedsbeträge werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Hochinflation
Argentinien (seit 2018) und die Türkei (seit April 2022) werden entsprechend IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ als hochinflationäre Volkswirtschaften klassifiziert. Die dortigen Aktivitäten werden daher nicht auf Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern bereinigt um die Einflüsse der Inflation bilanziert. In Argentinien wird hierfür eine Kombination aus dem Inlandspreisindex für den Großhandel IPIM (Índice de precios internos al por mayor) und dem Konsumentenpreisindex IPC (Índice de precios al consumidor) verwendet. Der zum Abschlussstichtag angewandte Wert des Indexes betrug 14.227,3 (31. Dezember 2021: 7.396,8/1. Januar 2021: 4.896,2). In der Türkei kommt rückwirkend zum 1. Januar 2022 der Konsumentenpreisindex CPI (Consumer Price Index) des türkischen statistischen Instituts zur Anwendung. Der zum Abschlussstichtag angewandte Wert des Indexes betrug 1.128,5 (31. Dezember 2021: 687,0). Die Vorjahreswerte wurden gemäß den Vorgaben in IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ für Abschlüsse in nicht hochinflationären Berichtswährungen nicht angepasst.
Der jeweilige Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten ist innerhalb der übrigen betrieblichen Aufwendungen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst, siehe Anmerkung (14) „Sonstige betriebliche Aufwendungen“.
Nach der Anpassung der Beträge um die Einflüsse der Inflation erfolgt die Umrechnung der Bilanzposten sowie der Aufwendungen und Erträge in die Berichtswährung Euro in Übereinstimmung mit IAS 21.42 zum Stichtagskurs. Vorjahresvergleichswerte werden nicht erneut angepasst.
Wechselkurse der bedeutendsten Währungen
Die Wechselkurse der für den Konzernabschluss bedeutendsten Währungen betrugen:
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Durchschnittskurse |
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Stichtagskurse |
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1 € = |
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2022 |
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2021 |
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31.12.2022 |
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31.12.2021 |
Chinesischer Renminbi (CNY) |
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7,088 |
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7,634 |
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7,420 |
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7,206 |
Japanischer Yen (JPY) |
|
137,989 |
|
129,848 |
|
140,716 |
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130,189 |
Schweizer Franken (CHF) |
|
1,005 |
|
1,081 |
|
0,985 |
|
1,034 |
Südkoreanischer Won (KRW) |
|
1.357,642 |
|
1.353,475 |
|
1.342,189 |
|
1.345,493 |
Taiwan-Dollar (TWD) |
|
31,336 |
|
33,062 |
|
32,728 |
|
31,285 |
US-Dollar (USD) |
|
1,054 |
|
1,183 |
|
1,065 |
|
1,131 |