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Allgemeine Angaben

(2) Grundlagen der Berichterstattung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie nach den ergänzend anzuwendenden Vorschriften des § 315e HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Aufstellung erfolgte in der Berichtswährung Euro. Die im Konzernabschluss dargestellten Werte wurden kaufmännisch gerundet. Dies kann dazu führen, dass sich einzelne Werte nicht zu den dargestellten Summen addieren lassen.

Die Geschäftsleitung der Merck KGaA hat den vorliegenden Konzernabschluss am 14. Februar 2023 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er ihn billigt.

Die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 Aktiengesetz (Entsprechenserklärung) wurde abgegeben und kann unter https://www.merckgroup.com/de/investors/corporate-governance/reports.html eingesehen werden.

Eine Darstellung der im Konzernabschluss angewandten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt in den nachfolgenden Anmerkungen und ist dort jeweils kenntlich gemacht.

Erstmals im Geschäftsjahr 2022 anzuwendende Änderungen von Standards

Standard/
Interpretation

 

Titel

 

Zeitpunkt der Veröffentlichung

 

Zeitpunkt der Aufnahme in EU-Recht

 

Auswirkungen auf den Konzernabschluss

Änderungen an IAS 16

 

Property, Plant and Equipment — Proceeds before Intended Use

 

14.05.2020

 

28.06.2021

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

Änderungen an IAS 37

 

Onerous Contracts — Cost of Fulfilling a Contract

 

14.05.2020

 

28.06.2021

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

Änderungen an IFRS 3

 

Reference to the Conceptual Framework

 

14.05.2020

 

28.06.2021

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

Änderungen an IFRS 16

 

Covid-19-Related Rent Concessions beyond 30 June 2021

 

31.03.2021

 

30.08.2021

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

Jährliche Verbesserungen an den IFRS

 

Annual Improvements to IFRS Standards 2018–2020

 

14.05.2020

 

28.06.2021

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

Erstmals ab dem Geschäftsjahr 2023 anzuwendende Standards und Änderungen von Standards

Standard/
Interpretation

 

Titel

 

Zeitpunkt der Veröffentlichung

 

Zeitpunkt der Aufnahme in EU-Recht

 

Geforderter Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung1

 

Erwartete Auswirkungen auf den Konzern­abschluss

Änderungen an IAS 1

 

Disclosure of Accounting Policies

 

12.02.2021

 

02.03.2022

 

01.01.2023

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

Änderungen an IAS 8

 

Definition of Accounting Estimates

 

12.02.2021

 

02.03.2022

 

01.01.2023

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

Änderungen an IAS 12

 

Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction

 

07.05.2021

 

11.08.2022

 

01.01.2023

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

IFRS 17;
Änderungen an IFRS 17

 

IFRS 17 Insurance Contracts; Amendments to IFRS 17; Initial Application of IFRS 17 and IFRS 9 — Comparative Information

 

18.05.2017
25.06.2020
09.12.2021

 

19.11.2021
19.11.2021
08.09.2022

 

01.01.2023

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

1

Keine der Regelungen wurde vorzeitig angewandt.

Veröffentlichte, aber noch nicht von der Europäischen Union anerkannte Regelungen

Standard/Interpretation

 

Titel

 

Zeitpunkt der Veröffentlichung

 

Voraussichtlicher Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung

 

Erwartete Auswirkungen auf den Konzern­abschluss

Änderungen an IAS 1

 

Classification of Liabilities as Current or Non-current; Classification of Liabilities as Current or Non-Current — Deferral of Effective Date

 

23.01.2020
15.07.2020

 

01.01.2024

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

Änderungen an IAS 1

 

Non-current Liabilities with Covenants

 

31.10.2022

 

01.01.2024

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

Änderungen an IFRS 16

 

Lease Liability in a Sale and Leaseback

 

22.09.2022

 

01.01.2024

 

Keine wesentlichen Auswirkungen

Auswirkungen aus der Einführung einer globalen Mindeststeuer der OECD (Pillar II)

Die Kommission der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2022 eine Richtlinie zur Umsetzung der international abgestimmten Mindeststeuer in den Mitgliedsstaaten verabschiedet. Die Umsetzungen in lokales Recht der Staaten, in denen Merck aktiv ist, stehen noch aus. Die aktuellen Gesetzesentwicklungen und die Auswirkungen in den betroffenen Staaten werden durch Merck kontinuierlich analysiert. Aufgrund der nicht vollständig geklärten Umsetzung können die finanziellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich beziffert werden.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Währungsumrechnung

Funktionale Währung

Die Tochtergesellschaften der Merck KGaA betreiben ihr Geschäft überwiegend selbstständig, sodass die funktionale Währung in der Regel der jeweiligen Landeswährung entspricht.

Insbesondere im Unternehmensbereich Electronics gibt es jedoch einige Tochter­gesellschaften, die abweichend von der Landeswährung den US-Dollar als funktionale Währung haben.

Transaktionen in nicht funktionaler Währung

Bei der Erstellung der Abschlüsse der konsolidierten Gesellschaften erfolgt die Umrechnung derjenigen Geschäftsvorfälle, die in anderen Währungen als der funktionalen Währung abgewickelt werden, mit dem Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls.

Umrechnung von Abschlüssen in die Berichtswährung Euro

Bei der Umrechnung der Abschlüsse konsolidierter Gesellschaften, die nicht den Euro als funktionale Währung verwenden, werden die Vermögenswerte und Schulden zu Stichtagskursen sowie die Aufwendungen und Erträge zu Monatsdurchschnittskursen in die Berichtswährung Euro umgerechnet. Die sich während der Konzernzugehörigkeit aus der Umrechnung ergebenden Unterschiedsbeträge werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Hochinflation

Argentinien (seit 2018) und die Türkei (seit April 2022) werden entsprechend IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ als hochinflationäre Volkswirtschaften klassifiziert. Die dortigen Aktivitäten werden daher nicht auf Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern bereinigt um die Einflüsse der Inflation bilanziert. In Argentinien wird hierfür eine Kombination aus dem Inlandspreisindex für den Großhandel IPIM (Índice de precios internos al por mayor) und dem Konsumentenpreisindex IPC (Índice de precios al consumidor) verwendet. Der zum Abschlussstichtag angewandte Wert des Indexes betrug 14.227,3 (31. Dezember 2021: 7.396,8/1. Januar 2021: 4.896,2). In der Türkei kommt rückwirkend zum 1. Januar 2022 der Konsumentenpreisindex CPI (Consumer Price Index) des türkischen statistischen Instituts zur Anwendung. Der zum Abschlussstichtag angewandte Wert des Indexes betrug 1.128,5 (31. Dezember 2021: 687,0). Die Vorjahreswerte wurden gemäß den Vorgaben in IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ für Abschlüsse in nicht hochinflationären Berichtswährungen nicht angepasst.

Der jeweilige Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten ist innerhalb der übrigen betrieblichen Aufwendungen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst, siehe Anmerkung (14) „Sonstige betriebliche Aufwendungen“.

Nach der Anpassung der Beträge um die Einflüsse der Inflation erfolgt die Umrechnung der Bilanzposten sowie der Aufwendungen und Erträge in die Berichtswährung Euro in Übereinstimmung mit IAS 21.42 zum Stichtagskurs. Vorjahresvergleichswerte werden nicht erneut angepasst.

Wechselkurse der bedeutendsten Währungen

Die Wechselkurse der für den Konzernabschluss bedeutendsten Währungen betrugen:

 

 

Durchschnittskurse

 

Stichtagskurse

1 € =

 

2022

 

2021

 

31.12.2022

 

31.12.2021

Chinesischer Renminbi (CNY)

 

7,088

 

7,634

 

7,420

 

7,206

Japanischer Yen (JPY)

 

137,989

 

129,848

 

140,716

 

130,189

Schweizer Franken (CHF)

 

1,005

 

1,081

 

0,985

 

1,034

Südkoreanischer Won (KRW)

 

1.357,642

 

1.353,475

 

1.342,189

 

1.345,493

Taiwan-Dollar (TWD)

 

31,336

 

33,062

 

32,728

 

31,285

US-Dollar (USD)

 

1,054

 

1,183

 

1,065

 

1,131

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